Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI

Pflegeberatung im häuslichen Umfeld

Was ist das?

Wenn Sie Pflegegeld erhalten und Ihre Angehörigen zu Hause gepflegt werden, sind Sie gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst wahrzunehmen. Diese Beratung dient der Qualitätssicherung und soll sicherstellen, dass die häusliche Pflege fachgerecht unterstützt wird. Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse vollständig.

Wie läuft die Beratung ab?

Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte kommen zu Ihnen nach Hause, beraten individuell zu Pflegethemen und geben praktische Tipps für den Alltag. Auf Wunsch kann die Beratung auch in unseren Räumen oder per Videokonferenz stattfinden.

Wer benötigt die Beratung?

  • Pflegegrad 1: Beratung ist freiwillig, aber empfohlen
  • Pflegegrad 2–3: mindestens einmal pro Halbjahr
  • Pflegegrad 4–5: mindestens einmal pro Vierteljahr

Wird die Beratung nicht rechtzeitig durchgeführt, kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden. Auf Wunsch erinnern wir Sie rechtzeitig an die nächsten verpflichtenden Termine.

Wer zahlt?

Die Kosten für den Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.

Kontakt

Wir beraten Sie gerne persönlich & unverbindlich

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und finden gemeinsam die passende Lösung.

Kontakt Jetzt anrufen24 h erreichbar