Verhinderungspflege nach §39 SGB XI
Was ist das?
Die Verhinderungspflege bietet pflegenden Angehörigen Entlastung, wenn sie verhindert sind – zum Beispiel durch Krankheit, Urlaub oder eigene Termine. In dieser Zeit übernimmt unser Pflegedienst zuverlässig die Betreuung und Pflege der Angehörigen.
Wer zahlt?
Die Kosten für die Verhinderungspflege werden von der Pflegekasse übernommen, wenn ein Pflegegrad ab 2 vorliegt.
Kontakt
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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und finden gemeinsam die passende Lösung.