Entlastungsleistung nach §45b SGB XI
Was ist das?
Die Entlastungsleistungen unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Alltag. Dazu gehören z. B. stundenweise Betreuung, Begleitung bei Terminen, Hilfe im Haushalt oder Aktivitäten zur Förderung der Selbstständigkeit.
Wer zahlt?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5 haben Anspruch auf einen monatlichen Betrag von 131 €, der von der Pflegekasse übernommen wird. Dieser Betrag kann für anerkannte Angebote der Entlastung und Betreuung genutzt werden.
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